Liebe Eltern,
das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat angewiesen, dass Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der berechtigten Berufsgruppen zu rechnen ist (Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich, im Rettungswesen, in der Justiz und ähnlichen Bereichen).
Darüber hinaus ist eine Notbetreuung auch in den Osterferien für Kinder zu gewährleisten, deren Eltern in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dazu zählen auch Bereiche, die zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel) notwendig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Keller